Aufgaben des Kirchengemeinderates
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden.
Der Kirchengemeinderat soll darauf hinwirken, dass die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Pfarrer und Kirchengemeindemitgliedern gemeinsam getragen werden.
Der Kirchengemeinderat fördert die Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen der Kirchengemeindemitglieder. Er initiiert und begleitet Entwicklungsprozesse und schafft geeignete Rahmenbedingungen für das pastorale Handeln der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.
Der Kirchengemeinderat unterstützt die Bildung, das Engagement und die Vernetzung von Gruppen und Projektgruppen, Gruppierungen und Gemeinschaften in der Kirchengemeinde. Er delegiert Aufgaben und Verantwortungsbereiche (unter anderem an Sachausschüsse) und stärkt das Bewusstsein und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung und des Zusammenwirkens aller in der Kirchengemeinde.
Der Kirchengemeinderat fördert Kontakte zwischen der Kirchengemeinde und den kirchlichen Einrichtungen, die sich im sozialen Raum der Kirchengemeinde befinden. Er unterstützt das Zusammenwirken und die Vernetzung des vielfältigen kirchlichen Handelns vor Ort auch mit ökumenischen und gesellschaftlichen Partnern.

